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IMMOBILIE verkaufen

Immobilienverkauf durch Privatpersonen oder Erbengemeinschaften sind für den Verkäufer kein Routinegeschäft. Deshalb erscheint es ratsam, einen Experten zu beauftragen, der dies ständig macht und alle Tücken kennt. Zudem unterliegen die Immobilienmärkte abhängig vom jeweiligen Standort einer hohen Marktdynamik.

Innenstadtlagen in attraktiven Städten zeigen explodierende Preise, für Einfamilienhäuser in ländlichen Regionen, spezielle Objekte oder auch Ferienwohnungen von aus der Mode geratenen Destinationen gilt dies nicht unbedingt.

Eine realistische Einschätzung eines erzielbaren Preises durch einen Spezialisten ist deshalb dringend geboten, damit Erwartungen nicht enttäuscht werden oder sich ein Verkaufsprozess nicht lange hinzieht.

Mit Balance sind Sie

GUT beraten

Der rechtliche Rahmen bei einem Immobilienverkauf ist komplex geworden. Die Fülle der Unterlagen, die einem Käufer zur Verfügung gestellt werden müssen, ist stark gewachsen. Auch die Anforderung, die Identität und die Bonität des möglichen Käufers frühzeitig zu prüfen, ist mittlerweile gesetzlich geregelt.

Gerade bei Erbengemeinschaften sind die Einschätzungen der Beteiligten meist heterogen. Hier ist es ist wichtig, durch einen Experten eine seriöse Entscheidungsgrundlage zu entwickeln.

Sodann geht es allgemein darum, das Verkaufsverfahren zu definieren:
Soll zum Festpreis verkauft werden oder soll ein Bieterverfahren stattfinden? Ein Bieterverfahren bietet sich an, wenn absehbar ist, dass das Objekt auf höchste Nachfrage stößt.

Gibt es Faktoren, die ein Objekt wirklich attraktiv machen und mit denen vorrangig geworben werden muss? Gibt es Faktoren, die ein Objekt belasten? Lassen sich diese Faktoren durch mehr oder minder großen Aufwand mindern oder gar beseitigen?

Mit Balance

IMMOBILIEN verkaufen

Faire Lösung zwischen fairen Partnern
Für den Verkauf von Immobilien gilt ab dem 23.12.2020 eine neue Provisionsregelung. Im Mai hatte der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der den Umgang mit der Maklerprovision nun deutschlandweit vereinheitlicht.

Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer?
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen hälftig teilen müssen, wenn es sich um einen nicht gewerblichen Käufer handelt.

Alle gewerblichen Immobilien, Anlageimmobilien, gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke, fallen nicht unter die neue Provisionsregelung.

Sollte der Auftraggeber alle Unterlagen zur Verfügung stellen, typischerweise sind folgende Informationen (PDF). Wenn sich der Auftraggeber diesen Aufwand nicht selbst zumuten will, übernimmt dies die Balance Immobilien als Makler für ihn.

Unentgeltlich für den Auftraggeber ist auch die Einschätzung des Wertes
einer Immobilie, wenn daraus nachfolgend ein Maklerauftrag entsteht. Ansonsten kostet diese Einschätzung 500 € zuzüglich Umsatzsteuer